Übergangsbestimmungen
§ 7
Dieses Bundesgesetz gilt auch in Fällen, in denen die Aufnahme in ein Dienstverhältnis zum Fürstentum Liechtenstein vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes erfolgt ist.
Übergangsbestimmungen
§ 7
Dieses Bundesgesetz gilt auch in Fällen, in denen die Aufnahme in ein Dienstverhältnis zum Fürstentum Liechtenstein vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes erfolgt ist.