In- und Außerkrafttreten
§ 24
Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten die Kompetenzverordnung sowie das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die Israelitische Religionsgesellschaft außer Kraft.
In- und Außerkrafttreten
§ 24
Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten die Kompetenzverordnung sowie das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die Israelitische Religionsgesellschaft außer Kraft.