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Artikel XL Übereinkommen über die Gründung einer Internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen (Eichwesen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.5.1958

Artikel XL

Das vorliegende Übereinkommen wird in französischer Sprache in einem einzigen Original abgefaßt, das im Staatsarchiv der Französischen Republik hinterlegt wird; die Französische Regierung wird davon beglaubigte Abschriften den Signatarstaaten und den beigetretenen Staaten aushändigen.

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2022

Gesetzesnummer

10011312

Dokumentnummer

NOR40055633

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