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Artikel V Zahlungsabkommen (Spanien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.3.1956

Artikel V

Um die Kontinuität der Lieferungen und der Zahlungen zu sichern, werden die Oesterreichische Nationalbank und das IEME die Zahlungsaufträge zugunsten österreichischer oder spanischer Gläubiger bis zu einem Saldo des in Artikel I genannten Dollarkontos in Höhe von USA--$ 800.000,- durchführen.

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