Artikel IV
Die schriftliche Klausurarbeit in Deutsch hat einen Aufsatz nach freier Wahl zwischen drei verschiedenen Themen zu umfassen, wobei eines der gestellten Themen eine Textinterpretation sein kann; die Arbeitszeit hat fünf Stunden zu betragen. Mit der Klausurarbeit in Deutsch soll der Prüfungskandidat den Nachweis erbringen, daß er Gedanken zu einem gestellten Thema geordnet, sprachgewandt und sprachrichtig darzulegen bzw. einen vorgegebenen Text in inhaltlicher und formaler Hinsicht zu interpretieren vermag.
Zuletzt aktualisiert am
20.02.2018
Gesetzesnummer
10009536
Dokumentnummer
NOR12120855
alte Dokumentnummer
N7198310441Y
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