vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel I Vereinbarung zwischen Österreich und Belarus über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.10.1996

TEIL I: ANWENDUNGSBEREICH

Artikel I

1. Diese Vereinbarung findet Anwendung auf den grenzüberschreitenden Güterverkehr zwischen der Republik Österreich und der Republik Belarus (bilateraler Verkehr, Transitverkehr, Drittlandverkehr).

2. Die Vereinbarung bezieht sich aus der Sicht der Verkehrsträger und der Verkehrsarten auf den grenzüberschreitenden

3. Die Frage der Abgabenpflicht im Transportbereich bleibt den nationalen Regelungen des jeweiligen Staates der Vertragsparteien vorbehalten und wird von dieser Vereinbarung nicht berührt.

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2019

Gesetzesnummer

20001338

Dokumentnummer

NOR40018457

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)