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Vereinbarung zwischen Österreich und Belarus über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.10.1996

§ 0

Vereinbarung zwischen Österreich und Belarus über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern

Kurztitel

Vereinbarung zwischen Österreich und Belarus über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 89/2001

Typ

Vertrag – Belarus

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

15.10.1996

Unterzeichnungsdatum

15.10.1996

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Langtitel

VEREINBARUNG zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst der Republik Österreich und dem Ministerium für Transport und Kommunikationen der Republik Belarus über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern

StF: BGBl. III Nr. 89/2001

Sprachen

Belarussisch, Deutsch

Präambel/Promulgationsklausel

PRÄAMBEL

Das Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst der Republik Österreich und das Ministerium für Transport und Kommunikationen der Republik Belarus, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,

in dem Bestreben, den Erfordernissen des Außenhandels insbesondere zwischen den beiden Staaten geeignet Rechnung zu tragen,

in dem Bestreben, den Güterverkehr zwischen den beiden Staaten nach dem Stand von Wissenschaft und Technik insbesondere hinsichtlich der Verbesserung der Umweltverhältnisse in der Republik Österreich und der Republik Belarus durch Minimierung des Lärm- und Schadstoffausstoßes der eingesetzten Beförderungsmittel zu gestalten,

in dem Bestreben, den kombinierten Güterverkehr breiter einzusetzen und eine verstärkte Verlagerung des Transportes bestimmter, insbesondere gefährlicher Güter von der Straße auf die Schiene zu begünstigen,

haben vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Lärmausstoß

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2019

Gesetzesnummer

20001338

Dokumentnummer

NOR30001435

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Stichworte