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Vereinbarung zwischen Österreich und Belarus über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
Kurztitel
Vereinbarung zwischen Österreich und Belarus über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 89/2001
Typ
Vertrag – Belarus
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
15.10.1996
Unterzeichnungsdatum
15.10.1996
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Langtitel
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst der Republik Österreich und dem Ministerium für Transport und Kommunikationen der Republik Belarus über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
StF: BGBl. III Nr. 89/2001
Sprachen
Belarussisch, Deutsch
Präambel/Promulgationsklausel
PRÄAMBEL
Das Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst der Republik Österreich und das Ministerium für Transport und Kommunikationen der Republik Belarus, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,
in dem Bestreben, den Erfordernissen des Außenhandels insbesondere zwischen den beiden Staaten geeignet Rechnung zu tragen,
in dem Bestreben, den Güterverkehr zwischen den beiden Staaten nach dem Stand von Wissenschaft und Technik insbesondere hinsichtlich der Verbesserung der Umweltverhältnisse in der Republik Österreich und der Republik Belarus durch Minimierung des Lärm- und Schadstoffausstoßes der eingesetzten Beförderungsmittel zu gestalten,
in dem Bestreben, den kombinierten Güterverkehr breiter einzusetzen und eine verstärkte Verlagerung des Transportes bestimmter, insbesondere gefährlicher Güter von der Straße auf die Schiene zu begünstigen,
haben vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Lärmausstoß
Zuletzt aktualisiert am
17.04.2019
Gesetzesnummer
20001338
Dokumentnummer
NOR30001435
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