Artikel I
Der Bereich, wie er in der diesem Abkommen beigeschlossenen Karte dargestellt wird, stellt den ständigen Amtssitzbereich der Organisation im Sinne des Abschnitts 3 des Amtssitzabkommens dar.
Zuletzt aktualisiert am
16.03.2023
Gesetzesnummer
10000657
Dokumentnummer
NOR12009363
alte Dokumentnummer
N1197916636S
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