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Artikel 9 Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.12.2011

Artikel 9

Geistiges Eigentum

Nichts in diesem Abkommen zielt darauf ab, geistige Eigentumsrechte beeinflussen, die mit globalen satellitengestützten Navigations- und Zeitbestimmungssignalen, -diensten oder -waren zusammenhängen.

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