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Artikel 9 Abkommen über den Personenverkehr (BRD)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.8.1969

Artikel 9

Durch dieses Abkommen wird das mit Notenwechsel vom 31. Mai 1957 zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland geschlossene Abkommen betreffend die Aufhebung des Paßzwanges zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland aufgehoben.

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