ARTIKEL VII
Artikel 7
FINANZIERUNG
- 1. Kosten
NASA und ESRO tragen die vollen Kosten, die zur Erfüllung ihrer jeweiligen Verantwortlichkeiten aus diesem Zusammenarbeits-Programm erwachsen. Dies beinhaltet Reise- und Unterhaltskosten des eigenen Personals und Transportkosten der im jeweiligen Verantwortungsbereich liegenden Anlagen.
- 2. Verfügbarkeit der Geldmittel
Die Verpflichtungen der NASA und der ESRO im Rahmen dieses Zusammenarbeits-Programms gelten vorbehaltlich ihrer jeweiligen Finanzierungsverfahren.
- 3. Grundsatz zur Preiserstellung
Keiner der Partner wird versuchen, staatliche Forschungs- und Entwicklungskosten wieder einzubringen, die bei der Entwicklung von Teilen entstanden sind, die im Zusammenhang mit dem Zusammenarbeits-Programm von der anderen Seite erworben wurden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)