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Artikel 7 Zusammenarbeit ESRO – NASA (Weltraumlabor, Raumtransportersystem)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.6.1978

ARTIKEL VII

Artikel 7

FINANZIERUNG

  1. 1. Kosten

    NASA und ESRO tragen die vollen Kosten, die zur Erfüllung ihrer jeweiligen Verantwortlichkeiten aus diesem Zusammenarbeits-Programm erwachsen. Dies beinhaltet Reise- und Unterhaltskosten des eigenen Personals und Transportkosten der im jeweiligen Verantwortungsbereich liegenden Anlagen.

  1. 2. Verfügbarkeit der Geldmittel

    Die Verpflichtungen der NASA und der ESRO im Rahmen dieses Zusammenarbeits-Programms gelten vorbehaltlich ihrer jeweiligen Finanzierungsverfahren.

  1. 3. Grundsatz zur Preiserstellung

    Keiner der Partner wird versuchen, staatliche Forschungs- und Entwicklungskosten wieder einzubringen, die bei der Entwicklung von Teilen entstanden sind, die im Zusammenhang mit dem Zusammenarbeits-Programm von der anderen Seite erworben wurden.

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