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Artikel 7 Übereinkommen über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1982

Artikel 7

Dieses Übereinkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat der Hinterlegung der zweiten Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde folgt.

Für den Unterzeichnerstaat, der das Übereinkommen nach seinem Inkrafttreten ratifiziert, annimmt oder genehmigt, tritt das Übereinkommen am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat der Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde durch diesen Staat folgt.

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