Artikel 6
Dieses Übereinkommen bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung; die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden beim Schweizerischen Bundesrat hinterlegt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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