Artikel 7
Die zuständigen österreichischen Behörden sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht, für die Sicherheit und den Schutz des Zentrums sowie seiner Bediensteten zu sorgen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die zuständigen österreichischen Behörden sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht, für die Sicherheit und den Schutz des Zentrums sowie seiner Bediensteten zu sorgen.
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