Artikel 7
Harmonisierte Regelungen
Die Vertragsparteien kommen überein, über die Errichtung und den Betrieb von Zentralheizungsanlagen, die Ausstattung von Feuerungsanlagen, die Regelung der Feuerungsleistung bei Zentralheizungsanlagen, die Rauch- und Abgasfänge sowie Abgasleitungen bei Kleinfeuerungen, Einbau und Aufstellung von Wärmeerzeugern für Zentralheizungsanlagen, Einrichtungen zur Begrenzung von Betriebsbereitschaftsverlusten bei Zentralheizungsanlagen, Wärmeverteilungsanlagen, Einrichtungen zur Steuerung und Regelung (Heizkörper-Thermostatventile), Austausch des Wärmeerzeugers von Zentralheizungsanlagen sowie für den Betrieb, die Instandhaltung und Prüfung von Zentralheizungsanlagen harmonisierte Regelungen zu erlassen, die den Zielen dieser Vereinbarung entsprechen.
Schlagworte
Rauchgasfang
Zuletzt aktualisiert am
14.03.2024
Gesetzesnummer
10001391
Dokumentnummer
NOR12015454
alte Dokumentnummer
N1199548540J
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