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Artikel 6 Einsparung von Energie (Bund – Länder)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.6.1995

Artikel 6

Wirkungsgrade von Kleinfeuerungen

(1) Es wird vorzusehen sein, daß Kleinfeuerungen in Abhängigkeit von der Wärmeleistung bei bestimmungsgemäßem Betrieb mit Nennlast und bestimmungsgemäßem Betrieb mit Teillast mindestens folgende Wirkungsgrade aufweisen. Wirkungsgrad im Sinne dieser Vereinbarung ist das Verhältnis von Nutzenergiewert zum Aufwandenergiewert angegeben in Prozent.

(2) Kleinfeuerungen als Raumheizgeräte und Herde

  1. 1. Feste Brennstoffe
  1. a) Raumheizgeräte78%
  2. b) Herde für fossile Brennstoffe73%
  3. c) Herde für biogene Brennstoffe70%
  1. 2. Flüssige und gasförmige Brennstoffe
  1. a) Raumheizgeräte
  1. bis 4 kW78%
  1. 4 bis 10 kW81%
  1. b) Herde73%

(3) Kleinfeuerungen als Warmwasserbereiter

  1. 1. Warmwasserbereiter
  1. 2. Warmwasserbereiter für flüssige und gasförmige Brennstoffe
  1. a) Durchlauferhitzer (Durchlaufwasserheizer)
  1. bis 12 kW83%
  1. b) Vorratswasserheizer82%

(4) Kleinfeuerungen als Zentralheizungsgeräte

  1. 1. Feste Brennstoffe
  1. a) händisch beschickt
  1. bis 10 kW73%
  1. b) automatisch beschickt
  1. bis 10 kW76%
  1. 2. Zentralheizgeräte, Niedertemperatur-Zentralheizgeräte und Brennwertgeräte für flüssige und gasförmige Brennstoffe:

Heizkesseltyp

Wirkungsgrad bei Nennlast

Wirkungsgrad bei Teillast 30% Pn

Durchschnittliche Wassertemperatur des Heizkessels (in °C)

Formel der Wir-kungsgradanforder-ung (in %)

Durchschnittliche Wassertemperatur des Heizkessels (in °C)

Formel der Wir-kungsgradanforder-ung (in %)

Zentralheizgeräte

70

≥ 84 + 2 log Pn

≥ 50

≥ 80 + 3 log Pn

Niedertemperatur-

Zentralheizgeräte *)

70

≥ 87,5 + 1,5 log Pn

40

≥ 87,5 + 1,5 log Pn

Brennwertgeräte

70

≥ 91 + 1 log Pn

30 **)

≥ 97 + log Pn

Pn ... Nennwärmeleistung in kW

*)

Einschließlich Brennwertgeräte für flüssige Brennstoffe

**)

Kessel-Eintrittstemperatur (Rücklauftemperatur)

 

Bei Gaszentralheizgeräten sind vorzugsweise Brennwertgeräte und in zweiter Linie Niedertemperaturgeräte einzusetzen. Generell sind Zentralheizgeräte mit höherer Effizienz vorzuziehen. Ein anerkanntes Bezeichnungssystem mit Sternen ist einzurichten. Geräte mit um 3% höheren Wirkungsgraden erhalten zwei Sterne, solche mit um 6% höheren Wirkungsgraden drei Sterne usw.

       

_______________

1) Pn ... Nennwärmeleistung in kW

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2025

Gesetzesnummer

10001391

Dokumentnummer

NOR12015453

alte Dokumentnummer

N1199548539J

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