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Artikel 7 Abkommen zwischen Österreich und Argentinien über wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.1980

Artikel 7

Die Vertragschließenden Teile kommen überein, daß die sich aus den in diesem Abkommen vorgesehenen Tätigkeiten ergebenden Zahlungen in frei konvertierbarer Währung erfolgen werden.

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