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Artikel 7 Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Tourismus zwischen Österreich und der Slowakischen Republik

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1994

Artikel 7

Die Vertragsparteien werden die Tourismuswerbung, den Austausch und Vertrieb von Tourismusinformationen und -publikationen sowie die regionalen Initiativen der gemeinsamen Tourismuswerbung weiterhin fördern und unterstützen.

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