Artikel 7
Das Ministerium für Finanzen, auftrags der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, garantiert hiermit unwiderruflich und unbedingt die Erfüllung aller sich aus den im Rahmen dieses Abkommens gewährten österreichischen konzessionellen Krediten ergebenden Zahlungsverpflichtungen. Das Ministerium für Finanzen der Sozialistischen Republik Vietnam verzichtet hiermit unwiderruflich auf jegliche Geltendmachung eines etwaigen Immunitätsrechtes im Bezug auf Klagsverfolgung oder die Durchsetzbarkeit hinsichtlich unter diesem Abkommen garantierter Zahlungen.
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2020
Gesetzesnummer
20009277
Dokumentnummer
NOR40174786
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