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Artikel 6 EWR-Abkommen - Anpassungsprotokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1994

Artikel 6

Artikel 129 Absatz 3 des EWR-Abkommens erhält folgende Fassung:

„(3) Dieses Abkommen tritt zu dem Zeitpunkt und unter den Voraussetzungen in Kraft, die im Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum vorgesehen sind.“

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