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Artikel 6 Abkommen über die wechselseitige Vertretung im Verfahren zur Erteilung von Visa (Ungarn)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2007

Artikel 6

Artikel 6

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, nachdem die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Weg mitgeteilt haben, dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten des Abkommens erfüllt sind.

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