vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 5 L-VG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.10.2010

Artikel 5

Amtssprache

Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Geschäftssprache der Behörden und Ämter des Landes.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte