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Artikel 5 Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2005

Artikel 5

ARTIKEL 5

Der politische Dialog findet regelmäßig und sooft wie nötig statt, und zwar

  1. a)auf Ministerebene, vor allem im Assoziationsrat;b)auf der Ebene hoher Beamter, die Algerien einerseits und die Präsidentschaft des Rates und die Kommission andererseits vertreten;c)durch volle Nutzung der diplomatischen Kanäle, einschließlich regelmäßiger Informationsgespräche, Konsultationen bei internationalen Tagungen und Kontakten zwischen den diplomatischen Vertretern in Drittländern;d)gegebenenfalls in jeder sonstigen Form, mit der ein nützlicher Beitrag zur Intensivierung des politischen Dialogs und zur Steigerung seiner Effizienz geleistet werden kann.

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