vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 4 Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2005

Artikel 4

ARTIKEL 4

Gegenstand des politischen Dialogs sind alle Fragen, die für die Vertragsparteien von beiderseitigem Interesse sind, insbesondere die Voraussetzungen für die Gewährleistung von Frieden, Sicherheit und regionaler Entwicklung durch Unterstützung der Zusammenarbeit.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)