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Artikel 5 Abkommen betreffend die Übung AMADEUS 2002

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.5.2002

ARTIKEL FÜNF

Artikel 5

SCHADENERSATZFORDERUNGEN

Alle Schadenersatzforderungen, die aus Tätigkeiten der Truppen oder des Gastgeberstaates im Zusammenhang mit diesem Abkommen entstehen, werden in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des PfP SOFA gelöst.

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