Artikel 4
Wirtschaftliche Ein-, Aus- und Durchfuhrverbote finden auf die in den Artikeln 1, 2 und 3 angeführten abgabenbegünstigten Schiffe und Waren keine Anwendung.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Wirtschaftliche Ein-, Aus- und Durchfuhrverbote finden auf die in den Artikeln 1, 2 und 3 angeführten abgabenbegünstigten Schiffe und Waren keine Anwendung.
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