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Artikel 4 Verwaltungsüberprüfung des Projekts INTERACT Office Vienna 2021-2027“ durch das Land Wien als Kontrollinstanz (Bund – Wien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.2.2024

Artikel 4

Inkrafttreten der Vereinbarung

Diese Vereinbarung tritt zehn Tage nach Ablauf jenes Tages in Kraft, an dem

  1. 1. die Mitteilung des Landes Wien über die Erfüllung der nach der Landesverfassung von Wien erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten beim Bundeskanzleramt eingelangt ist sowie
  2. 2. die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2024

Gesetzesnummer

20012520

Dokumentnummer

NOR40260265

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