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Artikel 4 Vertrag über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development“

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.1993

Artikel 4

Art. 4

Aufgaben der politischen Steuergruppen

Die Steuergruppe

– nimmt die allgemeine Aufsicht über das ICMPD wahr,

– ernennt den Direktor ICMPD,

– genehmigt den Jahresbericht des Direktors ICMPD,

– genehmigt und finanziert das ordentliche Jahresbudget ICMPD,

– genehmigt die Jahresrechnung ICMPD,

– genehmigt das Arbeitsprogramm ICMPD,

– genehmigt das Konferenzprogramm ICMPD,

– genehmigt die Verträge des ICMPD,

– genehmigt die vom oder dem ICMPD vorgeschlagenen Projekte,

– unterstützt das ICMPD in seinen politischen Kontakten,

– nimmt die Fortschrittsberichte des ICMPD zur Kenntnis,

– berät den Direktor ICMPD in konzeptionellen Fragen,

– ernennt die Mitglieder des Beratergremiums,

– berät und entscheidet über die Aufnahme weiterer Parteien.

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