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Artikel 4 6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.1992

Artikel 4

Die Vertragsparteien unterstützen die Errichtung von Lektoraten zur Förderung von Sprache und Literatur an den Universitäten des anderen Vertragsstaates – die Al-Azhar-Universität eingeschlossen – und sind bestrebt, hiefür Universitätslektoren auszutauschen.

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

10009813

Dokumentnummer

NOR12123831

alte Dokumentnummer

N7199219979J

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