Artikel 40 Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Der Rat kann die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung in den Bereichen von Kakaoproduktion, -verarbeitung und -verbrauch sowie die Verbreitung und praktische Anwendung der in diesem Bereich erzielten Ergebnisse fördern und unterstützen. Dazu kann der Rat mit internationalen Organisationen und Forschungsanstalten zusammenarbeiten.
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