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Artikel 39 Studien Internationales Kakaoübereinkommen 1993

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.4.1996

Artikel 39 Studien

Soweit es der Rat für notwendig hält, fördert er Studien über die Kakaoproduktions- und -vermarktungswirtschaft einschließlich der Tendenzen und Vorschauen, die Auswirkung staatlicher Maßnahmen in den exportierenden und importierenden Ländern auf die Produktion und den Verbrauch von Kakao, Möglichkeiten der Steigerung des Kakaoverbrauchs sowohl für herkömmliche Zwecke als auch für etwaige neue Verwendungsarten sowie die Auswirkungen der Anwendung dieses Übereinkommens auf Kakaoexporteure und -importeure einschließlich der Austauschrelationen und kann Empfehlungen über die Gegenstände dieser Studien den Mitglieder unterbreiten. Bei der Förderung dieser Studien kann der Rat mit internationalen Organisationen und anderen geeigneten Einrichtungen zusammenarbeiten.

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