Artikel 40
VERBINDLICHE WORTLAUTE
Die Urschrift dieses Protokolls, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.
GESCHEHEN zu Montreal am 29. Januar 2000.
Zuletzt aktualisiert am
02.02.2018
Gesetzesnummer
20002878
Dokumentnummer
NOR40044327
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