Artikel 3
Dieses Abkommen tritt mit 1. Jänner 1995 unter der Bedingung in Kraft, daß beide Seiten einander das Vorliegen der innerstaatlichen Voraussetzungen mitgeteilt haben.
Geschehen zu Bukarest, am 30. September 1994, in zwei Urschriften, jeweils in deutscher und rumänischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
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