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Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung (Slowakei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1993

§ 0

Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung (Slowakei)

Kurztitel

Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung (Slowakei)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 496/1971

Inkrafttretensdatum

01.01.1993

Beachte

Die Bezeichnungen ,,Slowakische Republik`` bzw. ,,slowakisch`` treten an die Stelle der Bezeichnungen ,,Tschechoslowakische Republik``, ,,Tschechoslowakische Sozialistische Republik``, ,,CSSR``, ,,Tschechische und Slowakische Föderative Republik`` oder ,,CSFR`` bzw. ,,tschechoslowakisch``.

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 1047/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein ,,Beachte`` befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Außerkraftsetzung des Zahlungsabkommens vom 29. Oktober 1948 und den Übergang zum Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung

StF: BGBl. Nr. 496/1971

Änderung

BGBl. Nr. 1047/1994

Sonstige Textteile

Geschehen zu Prag, am 22. Oktober 1971, in je zweifacher Urschrift, jeweils in deutscher und tschechischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik haben, vom Wunsche geleitet, den Zahlungsverkehr zwischen den Vertragsstaaten zu erleichtern und den Warenaustausch zu fördern, folgendes vereinbart:

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