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Artikel 3 Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Argentinien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1960

Artikel 3

Diese Begünstigungen finden keine Anwendung auf argentinische Staatsangehörige, die sich nach Österreich in der Absicht begeben, dort einen Beruf oder eine entgeltliche oder auf Erwerb gerichtete Tätigkeit auszuüben.

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