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Artikel 3 EU-Beitrittsvertrag - Akte - Protokoll Nr. 8

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1995

Artikel 3

Das Ergebnis der nach den Artikeln 1 und 2 durchgeführten Wahlen wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem dieser Vertrag für die neuen Mitgliedstaaten, die solche Wahlen durchgeführt haben, in Kraft tritt.

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