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Artikel 38 WTO-Abkommen - Rechte des geistigen Eigentums

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1995

Artikel 38

Schutzdauer

  1. 1. In Mitgliedern, in denen die Eintragung als Voraussetzung des Schutzes erforderlich ist, endet die Schutzdauer für Layout-Designs nicht vor dem Ablauf eines Zeitraums von 10 Jahren, gerechnet vom Anmeldetag oder von der ersten gewerblichen Verwertung an, wo auch immer auf der Welt sie stattfindet.
  2. 2. In Mitgliedern, in denen die Eintragung als Voraussetzung des Schutzes nicht erforderlich ist, werden Layout-Designs während einer Frist von nicht weniger als 10 Jahren, gerechnet vom Tag der ersten gewerblichen Verwertung an, wo auch immer auf der Welt sie stattfindet, geschützt.
  3. 3. Unbeschadet der Absätze 1 und 2 kann ein Mitglied vorsehen, daß der Schutz 15 Jahre nach der Schaffung des Layout-Design erlischt.

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