Artikel 38
Schutzdauer
- 1. In Mitgliedern, in denen die Eintragung als Voraussetzung des Schutzes erforderlich ist, endet die Schutzdauer für Layout-Designs nicht vor dem Ablauf eines Zeitraums von 10 Jahren, gerechnet vom Anmeldetag oder von der ersten gewerblichen Verwertung an, wo auch immer auf der Welt sie stattfindet.
- 2. In Mitgliedern, in denen die Eintragung als Voraussetzung des Schutzes nicht erforderlich ist, werden Layout-Designs während einer Frist von nicht weniger als 10 Jahren, gerechnet vom Tag der ersten gewerblichen Verwertung an, wo auch immer auf der Welt sie stattfindet, geschützt.
- 3. Unbeschadet der Absätze 1 und 2 kann ein Mitglied vorsehen, daß der Schutz 15 Jahre nach der Schaffung des Layout-Design erlischt.
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