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Artikel 38 Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten – 2. Protokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.3.2004

Artikel 38

Verantwortung der Staaten

Eine Bestimmung dieses Protokolls über die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit berührt nicht die Verantwortung der Staaten nach dem Völkerrecht, einschließlich der Pflicht, Wiedergutmachung zu leisten.

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