vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 39 Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten – 2. Protokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.3.2004

Kapitel 9

Schlußklauseln

Artikel 39

Artikel 39

Sprachen

Dieses Protokoll ist in arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache abgefaßt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte