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ARTIKEL 34 Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2014

ARTIKEL 34

Zusammenarbeit im Bereich des Verbraucherschutzes

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Zusammenarbeit in diesem Bereich unter anderem und so weit wie möglich Folgendes umfasst:

  1. a)bessere Verständigung über Verbraucherschutzbestimmungen, um die Entstehung von Handelshemmnissen zu verhindern, gleichzeitig jedoch ein hohes Niveau des Verbraucherschutzes zu gewährleisten;b)Förderung des Informationsaustausches über die Verbraucherschutzsysteme.

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