vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 30 Staatsvertrag von St. Germain (Übereinkommen Jugoslawien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.11.1923

Artikel 30

Artikel XXX. Die Ratifikation dieses Übereinkommens erfolgt durch Austausch diplomatischer Noten.

Das Übereinkommen tritt am Tage des Austausches dieser Noten in Kraft.

Urkund dessen haben die beiderseitigen Delegierten das Übereinkommen in doppelter Ausfertigung, und zwar in deutscher und serbo-kroatischer Sprache unterzeichnet.

Geschehen zu Wien, den 26. Juni 1923.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)