vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 2 Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Ungarn)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.9.2025

Artikel 2

Zweck

Dieses Rahmenabkommen definiert den rechtlichen Rahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst mit dem Ziel, im Grenzgebiet eine bestmögliche rettungsdienstliche Versorgung zu gewährleisten.

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2025

Gesetzesnummer

20012966

Dokumentnummer

NOR40271810

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)