Artikel 2
Zweck
Dieses Rahmenabkommen definiert den rechtlichen Rahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst mit dem Ziel, im Grenzgebiet eine bestmögliche rettungsdienstliche Versorgung zu gewährleisten.
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2025
Gesetzesnummer
20012966
Dokumentnummer
NOR40271810
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
