Artikel 29
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, nachdem die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Wege informiert haben, dass die für das Inkrafttreten dieses Abkommens erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, von ihren Regierungen hierzu entsprechend befugten Bevollmächtigten dieses Abkommen in zwei Originalexemplaren in englischer und deutscher Sprache unterzeichnet, wobei jedes Exemplar gleichermaßen verbindlich ist. Im Falle unterschiedlicher Auslegung von Bestimmungen dieses Abkommens ist der englische Wortlaut maßgebend.
Geschehen in Kigali am 19. Juli 2022.
Zuletzt aktualisiert am
04.06.2024
Gesetzesnummer
20012598
Dokumentnummer
NOR40262345
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