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Artikel 29 Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ruanda

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2024

Artikel 29

Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, nachdem die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Wege informiert haben, dass die für das Inkrafttreten dieses Abkommens erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.

ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, von ihren Regierungen hierzu entsprechend befugten Bevollmächtigten dieses Abkommen in zwei Originalexemplaren in englischer und deutscher Sprache unterzeichnet, wobei jedes Exemplar gleichermaßen verbindlich ist. Im Falle unterschiedlicher Auslegung von Bestimmungen dieses Abkommens ist der englische Wortlaut maßgebend.

Geschehen in Kigali am 19. Juli 2022.

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2024

Gesetzesnummer

20012598

Dokumentnummer

NOR40262345

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