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Artikel 283. StV St. Germain

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.7.1920

Artikel 283.

Die durch die vorstehenden Bestimmungen auferlegten Verpflichtungen bleiben bis zum 1. Jänner 1923 in Kraft, sofern nicht Österreich zu einem früheren Zeitpunkt in den Völkerbund aufgenommen ist oder von den alliierten und assoziierten Mächten die Zustimmung zum Beitritt zu dem von ihnen abgeschlossenen Übereinkommen über die Luftschiffahrt erhalten hat.

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2023

Gesetzesnummer

10000044

Dokumentnummer

NOR12001189

alte Dokumentnummer

N1192019835S

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