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Artikel 27 Satzung der Welt-Fremdenverkehrsorganisation

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.12.1975

BESCHLUSSFÄHIGKEIT

Artikel 27

(1) Die Versammlung ist beschlußfähig, wenn die Mehrheit der Vollmitglieder in der Sitzung anwesend ist.

(2) Der Rat ist beschlußfähig, wenn die Mehrheit der Vollmitglieder des Rates in der Sitzung anwesend ist.

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