vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 25 Internationales Institut für Kältetechnik

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.12.1959

ARTIKEL XXV.

Artikel 25

Budget.

1. Das Exekutivkomitee prüft bei seiner Ordentlichen Jahrestagung den Finanzbericht über das vergangene Jahr. Das Budget für das kommende Jahr wird vom Exekutivkomitee bei seiner Ordentlichen Jahrestagung genehmigt.

2. Das Exekutivkomitee kann den Leitungsausschuß bevollmächtigen, gewisse Änderungen im jeweils laufenden Budget vorzunehmen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)